Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten nur, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und der Vertragspartner die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Individuelle Vereinbarungen und der jeweilige Kauf-, Vermittlungs- oder Transportauftrag haben Vorrang.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Hamlet Guliyev, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Guliyev Group, Zietenring 7, 65195 Wiesbaden, in den Geschäftsbereichen Guliyev Autohandel und Guliyev Transport. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Informationen auf dieser Website und Vertragsschluss
Die Darstellung von Fahrzeugen und Leistungen auf dieser Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar. Anfragen per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, einen gesonderten Vertrag oder durch die einvernehmliche Aufnahme der Leistung zustande. Art, Umfang, Preis, Termine und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Auftrag.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im konkreten Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern kann ein Preis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig kenntlich gemacht wird. Rechnungen sind zu dem vereinbarten Zeitpunkt, andernfalls innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.
4. Fahrzeughandel, Fahrzeugsuche und Vermittlung
Für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs ist der gesonderte Kaufvertrag maßgeblich. Angaben zu Fahrzeugen beruhen auf den verfügbaren Unterlagen, eigenen Feststellungen und Angaben Dritter. Eine Beschaffenheitsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wird. Eine Besichtigung, Plausibilitätsprüfung oder Begleitung ersetzt kein technisches Sachverständigengutachten, sofern ein solches nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Bei Such-, Auktions- oder Vermittlungsaufträgen werden Leistungsumfang, Vergütung, Vollmacht und etwaige Kosten Dritter vorab vereinbart. Verträge mit Auktionshäusern, Plattformen, Prüfstellen, Zulassungsdiensten, Transporteuren oder anderen Dritten können zusätzlichen Bedingungen dieser Anbieter unterliegen.
5. Transportleistungen
Transportaufträge werden nach den vereinbarten Abhol- und Lieferdaten, den Angaben zum Transportgut sowie den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Soweit ein Frachtvertrag im Sinne des § 407 HGB vorliegt, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB.
Der Auftraggeber hat Art, Menge, Maße, Gewicht, Verpackung, Abhol- und Zielort sowie besondere Eigenschaften des Gutes vollständig und richtig mitzuteilen. Das Gut muss transportgerecht verpackt und, soweit erforderlich, gekennzeichnet sein. Gefahrgut, verbotene Gegenstände, Tiere, verderbliche Waren oder besonders wertvolle Güter werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und nur bei Vorliegen sämtlicher gesetzlicher und tatsächlicher Voraussetzungen übernommen.
6. Termine, Mitwirkung und Leistungshindernisse
Termine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitigen Zugang, erforderliche Informationen, Unterlagen und eine sichere Be- und Entlademöglichkeit. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen oder Leistungshindernissen bleiben unberührt.
7. Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechte. Eine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften findet nicht statt. Für Frachtverträge gelten insbesondere die gesetzlichen Haftungsregelungen des HGB; gegenüber Verbrauchern wird von zwingenden Schutzvorschriften nicht zu deren Nachteil abgewichen.
8. Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Fahrzeuge und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Verkäufers, soweit dies im konkreten Vertrag vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
9. Verbraucherrechte
Zwingende Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen. Soweit bei einem Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird die erforderliche Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt. Über diese Website selbst können derzeit keine kostenpflichtigen Verträge unmittelbar abgeschlossen werden.
10. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026. Für konkrete Fahrzeugkäufe, Vermittlungsaufträge und regelmäßige Transporttouren werden ergänzende Einzelverträge verwendet.